Warum prüfen?

Die BGV A3 Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen auf ihre fehlerfreie Funktionalität und daraufhin geprüft werden, dass keinerlei Gefährdung für Personen von diesen Anlagen und Einrichtungen ausgeht.

Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Betrieben nach BGV A3 ist seit dem 01.04.1979 Pflicht. Hierzu gelten auch die Vorschriften der VDE und die Betriebssicherheitsverordnung. Eine Nichteinhaltung dieser Prüfpflicht wird mit Bußgeld belegt. Es sind hierbei alle elektrisch betriebenen Elektrogeräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Steckvorrichtung an einer Steckdose angeschlossen sind. Hierzu gehören z. B. nicht nur elektrische Bürogeräte wie Drucker, Computer, Steckdosenleisten, Lampen vielmehr auch Kaffeemaschinen, Wasserkocher, etc. Aber auch elektrische Werkzeuge wie Bohrmaschinen, Staubsauger, Schleifgeräte, diverse Maschinen, Kabeltrommeln und andere Verlängerungen, Laborgeräte, elektrische Küchengeräte, Fernseher und weitere Geräte sind regelmäßig zu prüfen.

Prüfintervalle und Ablauf der Prüfungen

Schutz vor wirtschaftlichen Schäden.

Regelmäßige Elektrogeräteprüfungen nach BGV A3 durch Fachkundige schützen Sie vor wirtschaftlichen Schäden durch Haftungsausschluss. Wird in einem Schadenfall nachgewiesen, dass ein nicht geprüftes Elektrogerät einen Brand verursacht hat, schließt die Versicherung eine Haftung aus. Gleiches gilt, sollte es aufgrund einer nicht durchgeführten BGV A3 Prüfung zu Personenschäden kommen. Auch in diesem Fall verweigern die Berufsgenossenschaften die Leistung. Im Falle eines Schadens muss der Eigentümer bzw. Unternehmer den einwandfreien Zustand der Elektroanlagen und der Geräte nachweisen. Der Nachweis folgt idealer Weise in Form von Prüfprotokollen, aus denen exakt hervorgeht, wann und mit welchem Ergebnis die Fachkundeprüfung statt gefunden hat.

Ablauf der Prüfungen.

Die BGV A3 Prüfungen führen wir mit zugelassenen mobilen Prüfgeräten, direkt an den jeweiligen Arbeitsplätzen bzw. Arbeitsstätten durch. Jedes geprüfte Gerät wird gekennzeichnet und die Prüfung wird protokolliert, sodass im Bedarfsfall der Prüfnachweis nach BGV A3 jederzeit erbracht werden kann. Durch die regelmäßigen BGV A3 Prüfungen entstehen Ihnen viele Vorteile. Sie schützen Ihr Unternehmen vor unnötigen Ausfallzeiten von elektrischen Anlagen, indem Defekte rechtzeitig erkannt und behoben werden können. Sie beugen Unfällen Ihrer Mitarbeiter, verursacht durch beschädigte Elektrogeräte bzw. –Anlagen, vor. Im Schadenfall können Sie Ihrer Versicherung nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht genüge getan und entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig festgestellt bzw. diesen vorgebeugt zu haben.

Prüfungsumfang.

Gerne übernehmen wir für Sie die Prüfungen in Ihrem Unternehmen. Eine Prüfung durch uns umfasst alle Tätigkeiten, die dem Nachweis des ordnungsgemäßen Zustandes einer elektrischen Anlage oder eines elektrischen Betriebsmittels dienen. Der Nachweis des sicheren Zustandes erfolgt durch die Beurteilung des sichtbaren Zustandes, die Auswahl des geeigneten Mess- und Prüfverfahrens, die Beurteilung des Mess- und Prüfergebnisses, den Vergleich mit den Grenzwerten, die Funktionsprüfungen sicherheitsrelevanter Einrichtungen, die Gesamtbeurteilung mit Bewertung der Ergebnisse, die Dokumentation der Prüfungen, die Festlegung der nachfolgenden Prüffristen sowie die Kennzeichnung der Prüfung.

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